Re: Radarwarnfunktion freischalten
Verfasst: Di Mär 14, 2017 9:51 am
So ging das leider nur beim alten System.
Die deutschsprachige Community über das Auto Range Rover Evoque
http://evoque-germany.de/
(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).SlickOne hat geschrieben:Feste Blitzer äh „Gefahrenstellen“ dürfen AFAIK angezeigt werden.
Hier geht es aber meines wissens nach nur um Geräte die aktive Radarmessungen durchführen, also Radarwarner.Housil hat geschrieben:(1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).SlickOne hat geschrieben:Feste Blitzer äh „Gefahrenstellen“ dürfen AFAIK angezeigt werden.
Dieses Urban Legend ergibt sich aus dem Gesetzestext leider nicht.
Allerdings zählt diese Regelung nur für den Fahrer - "Wer ein Fahrzeug führt", dem Beifahrer ist es nicht verboten...
POIs sind nur in Frankreich, Belgien, Luxemburg und Spanien erlaubt. In D auch nicht. Die Durchsagen von Radiostationen sind keine technisches Gerät, dazu kommt die Info gerne direkt von der Polizei mit der Absicht, dass dort langsam gefahren wird.Noberty hat geschrieben:
Hier geht es aber meines wissens nach nur um Geräte die aktive Radarmessungen durchführen, also Radarwarner.
Das anzeigen von POI´s wie aiuch das Durchsagen von Rdarstationen (z.b. Radio) zählt wohl nicht dazu. Bin aber kein Verkehrsrechtsexperte....
und glaube mir, wenn dich die grünen/blauen anhalten, dein handy einkassieren und es feststellen, dann gibts ein busgeldSlickOne hat geschrieben:Wie kommt es dann das grosse deutsche Anbieter wie Navigon feste Blitzer auf der Karte anzeigen?! Ganz so verboten scheint mir das nicht. Da kommt auch die akustische Warnung: „Achtung Gefahrenstelle“.
Das ist der Unterschied zwischen "Besitz" und "Benutzung"SlickOne hat geschrieben:Wie kommt es dann das grosse deutsche Anbieter wie Navigon feste Blitzer auf der Karte anzeigen?! Ganz so verboten scheint mir das nicht. Da kommt auch die akustische Warnung: „Achtung Gefahrenstelle“.